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Chemische Material- und Bodenuntersuchungen in Lübeck

Chemische Analysen, Bodenuntersuchungen und Materialuntersuchungen – in unserem bodenmechanischen Labor in Lübeck sind wir in der Lage, Ihnen eine breite Palette von Dienstleistungen anzubieten.

Unser qualifiziertes Team besteht aus erfahrenen Boden- und Baustoffprüfern sowie Bauingenieuren, die über das Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um die komplexen Anforderungen in diesem Bereich zu erfüllen.

So gehen wir bei unseren Boden- und Materialuntersuchungen vor:

  • Probenahmeplanung
  • Durchführung von Probenahmen gemäß den Richtlinien von PN98
  • Chemische Analyse nach aktuellen Vorgaben
  • Detaillierte Auswertung der Analyseergebnisse
  • Umfassende Beratung unserer Auftraggeber

Darüber hinaus sind wir auch in der Lage, Ihnen bei der Entwicklung von Verwertungs- und Entsorgungswegen sowie beim Bodenmanagement zu beraten und unterstützen.

Bodenanalysen gemäß aktueller Vorgaben

Unsere Analysen erfolgen stets gemäß den aktuellen Vorgaben und Bestimmungen. Dies gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch die Sicherheit und Qualität Ihrer Projekte.

Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Die Bestimmungen für Bodenanalysen gemäß den Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) können den einschlägigen Vorschriften des LAGA-Regelwerks zur Entnahme von Bodenproben entnommen werden. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Abfall definiert in diesem Regelwerk, wie die stoffliche Verwertung fester Abfälle ordnungsgemäß durchgeführt werden sollte.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV): Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung stellt eine ergänzende Regelung zum Bundes-Bodenschutzgesetz dar, in der die genauen Vorschriften für den Umgang mit Altlasten und Verdachtsflächen von Altlasten im gesamten Bundesgebiet präzisiert werden.

Deponieverordnung (DepV): Für Abfallerzeuger, Unternehmen der Kreislaufwirtschaft, Entsorgungsunternehmen und Deponiebetreiber ist die gesetzes- und richtlinienkonforme Charakterisierung und Deklaration des Abfalls wichtig. Dies nicht zuletzt, um eindeutig zu klären, ob das Abfallgut sich für die Wiederverwertung eignet oder aber besonders gelagert oder entsorgt werden muss. Im Bereich Boden / Baustoff ergänzt die DepV die Verwertungsempfehlungen der LAGA/ EBV, wenn das Material aufgrund zu hoher Schadstoffbelastungen nicht verwertet werden kann und entsorgt werden muss.

Ersatzbaustoffverordnung (EBV): Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), als Hauptbestandteil der sogenannten Mantelverordnung, zielt darauf ab, eine bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Vollzugspraxis für die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken zu etablieren.

Materialuntersuchungen auf Asbest und Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Hinter der Bezeichnung Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, PAK genannt, verbirgt sich eine vielzählige Gruppe von chemischen Verbindungen, die als krebserregend gelten. Bei Verdacht auf PAK sind wir für Sie da.

Warum Sie sich an unser Ingenieurbüro wenden sollten?

Unsere engagierten Fachleute sind bestrebt, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen zu bieten. Wir verstehen die Bedeutung von umweltfreundlichen Praktiken und die Notwendigkeit, Ressourcen effizient zu nutzen.

Daher können Sie sich auf unsere Expertise verlassen, um die besten Entscheidungen für Ihre Projekte zu treffen und gleichzeitig die Umwelt zu schützen.

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